Was kann ein Podologe ?

Podologen unterstützen Diabetologen, Dermatologen und Orthopäden bei ihrer Tätigkeit und arbeiten interdisziplinär mit Berufsgruppen zusammen, die sich der Gesundheit des Fußes verschrieben haben. Sie führen selbständig medizinisch fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennen eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die eine ärztliche Behandlung erfordern.

 

Neben rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden. Der Podologe entfernt nicht nur schmerzende Hühneraugen, glättet störende Schwielen und richtet eingewachsene Fußnägel. Er tritt auch als Berater auf, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente, Verbandmaterialien und Entlastungsmöglichkeiten. Darüber hinaus ist er insbesondere in der Lage, Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.

Unsere Arbeit als Podologen - für Ihre Gesundheit:

  • Nagelbehandlung: Professionelles Schneiden der Fußnägel, Behandlung von eingerollten, eingewachsenen und verdickten Nägeln oder Nagelpilz
  • Hyperkeratosebehandlung: Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen an den Füßen
  • Behandlung von Hühneraugen: Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Clavi
  • Druck- und Reibungsschutz: Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen am Fuß
  • Orthonyxie: Anfertigung von Nagelkorrekturspangen bei eingewachsenen oder gerollten Fußnägeln
  • Orthesentechnik: Herstellen von individuellen langlebigen Druckentlastungen
  • Nagelprothetik: Künstlicher und ästhetischer Fußnagel-Ersatz

Podologe und Fußpfleger – die Unterschiede

Podologen ist nach dem Gesetz die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß erlaubt. Die Arbeit des Podologen ist per Gesetz strengen hygienischen Standards bezüglich Reinheit, Desinfektion und Sterilisation unterworfen.

 

Der kosmetische Fußpfleger darf sich nach dem Gesetz nicht "medizinischer Fußpfleger" nennen. Nur ein ausgebildeter Podologe darf das! Dieser gibt sich klar als Podologe zu erkennen, weil diese Berufsbezeichnung auf einer mindestens zweijährigen ganztägigen Fachausbildung und einer staatlich anerkannten Prüfung gründet. Ein „normaler“ Fußpfleger darf nur pflegerische, dekorative und kosmetische Maßnahmen am Fuß durchführen.